Umgang mit Interessenkonflikten

Umgang mit Interessenkonflikten

Information über den Umgang mit Interessenkonflikten

Das Handeln der Centrum Bank (Schweiz) AG ist darauf ausgerichtet, die Interessen unserer Kunden, unserer Eigentümer und unserer Mitarbeitenden miteinander in Einklang zu bringen. Bei der Bank, die für ihre Kunden eine Vielzahl qualitativ hoch stehender Finanzdienstleistungen erbringt, lassen sich einzelne Interessenkonflikte allerdings nicht immer gänzlich ausschliessen.

Interessenskonflikte können zwischen der Bank und dem Kunden, zwischen den Kunden oder zwischen Bank, Kunden und Mitarbeitenden entstehen. Ausserdem sind sie möglich zwischen der Bank und anderen Unternehmen. Interessenkonflikte können insbesondere entsteh

  • Bei Handels- und Finanzierungsdienstleistungen durch das Zusammentreffen mehrerer Kundenaufträge oder von Kundenaufträgen mit eigenen Geschäften oder durch sonstige eigene Interessen der Bank;
  • Bei der Erstellung von Finanzanalysen.

Um mögliche Interessenkonflikte von vornherein zu vermeiden, haben wir eine Reihe von Massnahmen getroffen.

Massnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten

Organisatorische Massnahmen

Um zu vermeiden, dass die Dienstleistungen für unsere Kunden, wie z.B. die Beratung, Auftragsausführung, die Vermögensverwaltung oder Finanzanalyse, durch sachfremde Interessen beeinflusst werden, haben wir sowohl unsere Aufbau- wie auch die Ablauforganisation mehrstufig mit entsprechender Verteilung der einzelnen Aufgaben ausgestaltet. Sowohl die Bank als auch unsere Mitarbeitenden sind hohen ethischen Branchen- bzw. Berufsstandards verpflichtet. Als Bank sind wir verpflichtet, alle Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich, professionell sowie im besten Interesse unserer Kunden zu erbringen und Interessenkonflikte, soweit möglich, zu vermeiden.

Zu diesem Zweck verfügen wir über eine in der Ausübung ihrer Pflichten unabhängige Compliance-Stelle, welche direkt an die Geschäftsleitung Bericht erstattet. Ihr obliegt die Identifikation, die Vermeidung sowie das Management von Interessenkonflikten und das Ergreifen von angemessenen Massnahmen.

Spezifische Massnahmen

Unter anderem wurden die folgenden Massnahmen ergriffen, deren ständige Einhaltung sowohl durch die Compliance-Stelle als auch durch die interne und externe Revision geprüft werden:

  1. Die Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrung des Kundeninteresses in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung;
  2. Die Abgrenzung von Geschäftsbereichen von einander und gleichzeitige Steuerung des Informationsflusses untereinander („Vertraulichkeitsbereiche“);
  3. Die Identifizierung aller Mitarbeitenden, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenskonflikte auftreten können;
  4. Die Verpflichtung zur Offenlegung und laufende Kontrolle aller relevanten Geschäfte unserer Mitarbeitenden;
  5. Die Ausführung von Aufträgen entsprechend unserer „Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten“ bzw. der Weisung;
  6. Regelung über die Annahme von Geschenken und sonstigen Vorteilen durch unsere Mitarbeitenden;
  7. Laufende Schulung unserer Mitarbeitenden.

Offenlegung nicht vermeidbarer Interessenkonflikte

Sind Interessenskonflikte im Einzelfall nicht durch die vorstehend erwähnten organisatorischen und spezifischen Massnahmen vermeidbar, werden wir diese gegenüber den betroffenen Kunden offen legen.

Weitere wichtige Informationen

Beim Vertrieb von Finanzinstrumenten erhalten wir in der Regel Zuwendungen (Bestandeszahlungen) von Fondsgesellschaften und Wertpapieremissionshäusern. Darüber hinaus können uns Abschlussprovisionen wie Ausgabe- und Rücknahmeaufschläge gewährt werden. Die Vereinnahmung dieser Zahlungen und Zuwendungen dient der Bereitstellung effizienter und qualitativ hochwertiger Infrastrukturen für den Erwerb und die Veräusserung von Finanzinstrumenten. Diese Zuwendungen bewegen sich im marktüblichen Rahmen. Die Höhe solcher Zuwendungen ist nur einem eingeschränkten Kreis an Mitarbeitern bekannt.

Schliesslich erhalten wir von anderen Wertpapierfirmen im Zusammenhang mit unserem Wertpapiergeschäft unentgeltliche Zuwendungen, wie Finanzanalysen oder sonstiges Informationsmaterial, Schulungen und zum Teil technische Dienste und Ausrüstung für den Zugriff auf Finanzinformationssysteme. Derartige Zuwendungen stehen nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Ihnen gegenüber erbrachten Dienstleistungen. Wir nutzen diese Zuwendungen dazu, unsere Dienstleistungen in der von Ihnen beanspruchten hohen Qualität zu erbringen und fortlaufend zu verbessern.

An Dritte, die uns mit oder ohne Bezug zu einem konkreten Geschäft Kunden oder einzelne Geschäfte zuführen, zahlen wir zum Teil erfolgsabhängige Provisionen und Fixentgelte.

Informationen über den Erhalt oder die Gewährung von Zuwendungen finden sich auch in unseren Allgemeinem Geschäftsbedingungen oder anderen vertraglichen Dokumenten. Weitere Einzelheiten legen wir unseren Kunden gemäss den Bestimmungen in den erwähnten Dokumenten auf Nachfrage offen.

In der Vermögensverwaltung haben Sie als Kunde die Verwaltung und damit auch die Entscheidung über den Kauf und den Verkauf von Finanzinstrumenten an uns delegiert. Damit treffen wir im Rahmen der mit Ihnen vereinbarten Anlagerichtlinien die Entscheidung über Käufe und Verkäufe, ohne dazu Ihre Zustimmung einzuholen. Diese Konstellation kann einen bestehenden Interessenskonflikt beeinflussen. Den hieraus resultieren Risiken begegnen wir durch geeignete organisatorische Massnahmen, insbesondere einen am Kundeninteresse ausgerichteten Investmentauswahlprozess.